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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 10-11 | Umsatzsteuer: Zuordnung zum Unternehmensvermögen bei gemischter Nutzung

Der BFH hat entschieden, dass eine beim Leistungsbezug zu treffende Zuordnungsentscheidung spätestens im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahressteuererklärung bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist von Steuererklärungen (31. Mai des Folgejahres) zu dokumentieren ist. Eine in Voranmeldungen (nicht) getroffene Zuordnungsentscheidung kann ggf. korrigiert werden.

Track 10 | BFH-Entscheidungen zum Seeling-Modell

Kommen wir zu einem für die Praxis sehr relevanten umsatzsteuerlichen Thema. Das Seeling-Modell ist zwar schon Geschichte. Die Steuerspar-Gestaltung kann bei gemischt genutzten Gebäuden, die seit Jahresanfang 2011 hergestellt oder angeschafft werden, nicht mehr mit Erfolg praktiziert werden. Eine wichtige Frage war aber bislang noch offen. Die Antwort des Bundesfinanzhofs ist nicht nur für Altfälle, sondern auch ganz aktuell von Bedeutung.

Die Steuervorteile beim Seeling-Modell setzten voraus, dass ein gemischt genutztes Gebäude in vollem Umfang dem Unternehmen zugeordnet wurde. Klar war: Die beabsichtigte unternehmerische Nutzung muss zeitnah gegenüber dem Finanzamt dokumentiert werden. Offen war aber bislang: Zeitnahe Dokumentation – Was he...