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IWB 9/2000

Frankreich; | Senkung des Mehrwertsteuersatzes und weitere geplante Steuerermäßigungen

Ab dem 1. 4. 2000 soll der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 20,6 % auf 19,6 % herabgesetzt werden. Bei Lieferungen wird der neue Satz auf alle Verkäufe angewendet werden, die ab dem 1. 4. 2000 erfolgen. Bei Dienstleistungen gilt der ermäßigte Satz für alle ab dem 1. 4. 2000 geleisteten Zahlungen. Versteuert der Steuerpflichtige nach vereinbarten Entgelten, gilt das Datum der Rechnungserteilung, für Anzahlungen kommt es auf den Zahlungszeitpunkt an. In den Departements d'Outre-Mer wird der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 9,5 % auf 8,5 % gesenkt werden, ebenfalls ab dem 1. 4. 2000. Für den Herbst sind Ermäßigungen bei der Einkommensteuer und bei der Wohnraumsteuer geplant: Die beiden erstenTabellenstufen der Einkommensteuer sollen jeweils um 1 % gesenkt werden, d. h. von 10,5 % auf 9,5 % ...