Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Anforderungen an organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für umsatzsteuerrechtliche Organschaft
(1) Die organisatorische Eingliederung einer GmbH im Rahmen einer Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) kann sich daraus ergeben, dass der Geschäftsführer der GmbH leitender Mitarbeiter des Organträgers ist, der Organträger über ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung der GmbH verfügt und zur Bestellung und Abberufung des GmbH-Geschäftsführers berechtigt ist. (2) Offen bleibt, ob an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten ist, nach der es für die organisatorische Eingliederung ausreicht, dass bei der Organgesellschaft eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung ausgeschlossen ist (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1993/1999; Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 Richtlinie 77/388/EWG).
Die organisatorische Eingliederung als Bedingung für eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen zwei Kapitalgese...