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Körperschaftsteuer | Umwandlung von Darlehen in Genussrechte
In jüngster Zeit ist vermehrt die Frage gestellt worden, ob es möglich ist, in der Krise befindliche Kapitalgesellschaften S. 83unter Einsatz von Genussrechten steuerneutral zu entschulden. Dazu werden nicht werthaltige Gesellschafterdarlehen in Genussrechte umgewandelt (sog. „ Dept-Mezzanine-Swap”).
Die Genussrechte werden dabei gezielt so ausgestaltet, dass sie handelsbilanziell als Eigenkapital zu werten sind (siehe dazu die Stellungnahme des Hauptfachausschusses des IDW, HFA 1/1994, WPg 1994 S. 419), aber zugleich die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Satz 2, Halbsatz 2 KStG nicht erfüllen. Es fehlt in der Regel an einer Beteiligung am Liquidationserlös. Hier wird die Auffassung vertreten, dass die Genussrechte handelsrechtlich Eigenkapital, steuerlich aber Fremdkapital dar...