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Einmal mehr: Die wirtschaftliche Verursachung
I. Sachverhalt des BFH-Urteils
Der IV. BFH-Senat hatte sich jüngst mit dem Thema einer Rückstellungsbildung für die Zulassungskosten neu entwickelter Pflanzenschutzmittel zu befassen . Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, hatte zum Geschäftsinhalt die Herstellung von Pflanzenschutzmitteln. Für zwei Wirkstoffe, deren Zulassungen im Jahr 2002 ausliefen, und für die Erstzulassung eines neu entwickelten Wirkstoffs beantragte die GmbH & Co. KG 1999 die Zulassung nach dem Pflanzenschutzgesetz bei der zuständigen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA). Für die nach einer einschlägigen Gebührenverordnung mit dem Zulassungsantrag verbundenen Kosten bildete sie im Jahresabschluss für 1999 eine Rückstellung. Zum Bilanzstichtag war der Kostenbescheid noch nicht ergangen. Hilfsweise nahm die Klägerin eine Bewertung nach dem einschlägigen Gebührenverzeichnis vor, im Ergebnis 180 TDM. Streitig war der Rückstellungsansatz dem Grunde nach, weil das FA eine wirtschaftliche Verursachung bis zum Bilanzstichtag verneinte mit der Begründung: Diese Aufwendungen stünden mit künftigen Erträgen in Zusammenhang und seien deshalb nicht bis dahin wirtschaftlich v...