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Aktivierung einer Maklerprovision als Anschaffungskosten eines Mietvertrags
I. Sachverhalt
U betreibt eine expandierende Einzelhandelskette. Die Filialen werden teils in gemieteten Objekten betrieben, teils durch Errichtung eigener Objekte auf Erbbaugrundstücken. Soweit bei der Erlangung von Erbbaurechten Maklerprovisionen entstanden sind, hat U diese unter Beachtung der BFH-Rechtsprechung aktiviert und über die Laufzeit des Rechts abgeschrieben.
In der Region X war U bisher nicht vertreten. Ende 01 gelingt jedoch über die Einschaltung eines Maklerbüros die Anmietung diverser Objekte für jeweils zehn Jahre. Die Maklerprovisionen betragen insgesamt 200.000 €.
II. Fragestellung
Sind die Maklerprovisionen handels- und steuerbilanziell sofort aufwandswirksam oder zu aktivieren und über die Laufzeit der Verträge abzuschreiben?
III. Lösungshinweise
1. Maklerprovision bei Erbbaurechten
Zur Behandlung von Maklerprovisionen bei Erbbaurechten hält der X. Senat Folgendes fest :
Das Erbbaurecht ist ein Vermögensgegenstand i. S. des HGB und ein Wirtschaftsgut i. S. des EStG und damit abstrakt bilanzierungsfähig.
Inhaltlich stellt das Erbbaurecht allerdings ein der Miete angenähertes Dauernutzungsverhältnis dar, das als sch...