Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster 20.12.2011 1 K 4150/08 E, NWB 4/2012 S. 268

Einkommensteuer | Doppelte Haushaltsführung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung ist das Vorliegen eines weiteren eigenen Hausstands neben einer Wohnung am Beschäftigungsort. Hausstand ist der Haushalt, den der Arbeitnehmer am Lebensmittelpunkt führt. Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts und eine Meldung als Erstwohnsitz sind dafür laut nicht zwingend erforderlich.