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Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 308Der Insolvenztatbestand der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) stellt den praktisch bedeutendsten Insolvenzeröffnungsgrund in Deutschland dar. Wie dieser konkret zu verstehen ist, wurde von der Rechtsprechung in den vergangenen Jahren in den wesentlichen Konturen festgelegt. Nichtsdestotrotz besteht in der Praxis nach wie vor vielfach Unsicherheit darüber, wie die Zahlungsunfähigkeitsprüfung konkret vorzunehmen ist. Zurückzuführen ist dies vor allem darauf, dass die Judikatur den Zahlungsunfähigkeitstatbestand sehr „einzelfallflexibel” und prognostisch interpretiert und diese Vorgaben in ihrer Gesamtheit nicht leicht zu durchblicken sind. Erschwerend kommt hinzu, dass der einschlägige Prüfungsstandard des IDW (vgl. IDW PS 800, WPg Supplement 2/2009 S. 42) in wesentlichen Punkten von den Judikaturvorgaben abweicht.
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Inhalt des Zahlungsunfähigkeitstatbestands
[i]Zahlungsunfähigkeit = Unfähigkeit zur Begleichung der fälligen ZahlungspflichtenEine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner (mangels verfügbarer Zahlungsmittel) nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 Satz 1 InsO). Diese Grundformel hat die Rechtsprechung in dreifacher Hinsicht modifiziert. D...