Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 141 Beschwerde

Clemens Kuhls (Januar 2012)

I. Allgemeines

1Gegen die Verhängung wie gegen die Ablehnung eines Berufs- oder Vertretungsverbots ist die sofortige Beschwerde ( § 311 StPO) statthaft.

2Dabei spielt es keine Rolle, ob die Entscheidung vom Landgericht oder Oberlandesgericht getroffen worden ist; es muss sich dabei aber um eine erstinstanzliche Entscheidung i. S. v. § 134 handeln.

3Eine Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts ist demnach nicht mehr anfechtbar; denn eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (; BGHSt 19, 4, 6; Engelhardt, StB 87, 165 Nr. 37).

4Das gilt selbstverständlich auch in den Fällen, in denen das Oberlandesgericht im Beschwerdeverfahren erstmals eine Maßnahme nach § 134 verhängt oder aber statt des Berufsverbots ein Vertretungsverbot ( BGHSt 19, 4; , BGHSt 20, 68, 69) oder umgekehrt ausgesprochen hat. Denn nach § 141 soll das Rechtsmittelverfahren auf eine Instanz beschränkt bleiben.

II. Beschwerdebefugnis

1. Beschwerdebefugnis des Berufsangehörigen

5Der...

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