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IWB 6/2000

Italien; | Steueränderungen

Zum wird im Einkommensteuertarif der Steuersatz für die Einkommensteilmenge 15 Mio L bis 30 Mio L von 26,5 % auf 25,5 % gesenkt. Im Übrigen bleibt der Tarif unverändert. Der Spitzensteuersatz beträgt 45,5 %; der Zuschlag zugunsten der Gemeinden beläuft sich im Jahr 2000 auf 0,5 %, außerdem können die Gemeinden selbst bis zu 0,5 % festsetzen, so dass sich ein Spitzensteuersatz von insgesamt 46,5 % ergeben kann. Der Steuerabsetzbetrag für unterhaltsberechtigte Kinder/Angehörige wird von 336 000 L für das Jahr 2000 auf 408 000 L, für 2001 auf 440 000 L und für die Folgejahre auf 480 000 L je Kind erhöht, sofern die eigenen Einkünfte des Kindes nicht über 5,5 Mio L betragen. Für Kinder unter 3 Jahren wird ein zusätzlicher Absetzbetrag von 240 000 L gewährt. Bei Arbeitnehmern steigt der Steuer...