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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 3/07

Gesetze: AO § 162 Abs. 2

Einnahmeschätzung bei einer Prostituierten

Leitsatz

  1. Die Erfahrungswerte der Steuerfahndung, die diese aufgrund umfangreicher Ermittlungen und einer Vielzahl von Gesprächen mit Prostituierten gewonnen hat, sind geeignete Grundlagen für eine Schätzung der Betriebseinnahmen einer Prostituierten.

  2. Aus den Kontoauszügen des Girokontos sind regelmäßig keine Rückschlüsse auf die Höhe der Einnahmen einer Prostituierten möglich, da es unüblich ist, Bareinnahmen aus erotischen Dienstleistungen auf ein Girokonto einzuzahlen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAD-99758

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