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IWB 3/2000

Ungarn; | Einfuhr gebrauchter Pkw

Im Hinblick auf entsprechende EU-Vorschriften erleichtert die ungarische Regierung mit Wirkung vom 1. 1. 2000 die Regelungen über die Einfuhr von gebrauchten Pkw und Lastwagen sowie Bussen. Hiernach wird die bisherige Vorschrift aufgehoben, nach der mehr als vier Jahre alte Pkw und nicht mehr als sechs Jahre alte Lkw und Autobusse nicht eingeführt werden durften.

[KPB]