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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 K 416/09

Gesetze: UStG § 3a Abs. 2 Nr. 1 S. 1 UStG § 3a Abs. 1 S. 1UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG § 25 EWGRL 388/77 Art. 2

Verpflegungsleistungen als Nebenleistung zu Übernachtungsleistungen

Leitsatz

Die im Rahmen von Leistungspaketen im Zusammenhang mit ausländischen Hotels an Busreiseunternehmer verkauften Verpflegungsleistungen sind als Nebenleistungen zu den Übernachtungsleistungen Teil der Gesamtleistung und damit nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG 2005 im Inland nicht steuerbar (Anschluss an , BStBl II 2010, 433; , BStBl I 2010, 490, vgl. auch ).

Fundstelle(n):
UStB 2012 S. 71 Nr. 3
TAAAD-99738

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