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Einkommensteuer; | Kindergeldanspruch eines Staatenlosen
Ein Staatenloser ist hinsichtlich des Kindergeldes ab einem Deutschen gleichgestellt. Die entgegenstehende Rspr. des BSG ist aufgrund der Ausgestaltung des Kindergeldes als Steuervergütung überholt (, EFG, 1139). •Hinweis: Nach § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG hat ein Ausländer nur Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist. Der Kl., der lediglich eine Aufenthaltsbefugnis hat, erfülle diese Voraussetzungen zwar nicht. Die vorgenannte Einschränkung sei jedoch auf den Kl. nicht anzuwenden. Denn nach dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (StlÜbk, BGBl 1976 II, 474, in Kraft gesetzt durch Gesetz v. , BGBl II, 473) sei er einem Deutschen gleichgestellt. So Art. 29 StlÜbk, der Staatenlose hinsichtlich der s...