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NWB direkt Nr. 3 vom Seite 59

Spanisches Steuerrecht: Aktuelle Übersicht über die Steuern für Immobilieneigentümer in Spanien

[i]Frühbeck, IWB 9/2011 S. 318; Hellwege, IWB 15/2010 S. 563Mit königlichem Dekret vom , „Real Decreto-ley 20/2011 de 30 de diciembre”, (Gesetz 20/2011) wurde eine Vielzahl von steuerlichen Änderungen für 2012 und 2013 in Kraft gesetzt. Für Deutsche, die in Spanien Immobilienvermögen erwerben wollen oder haben, ergeben sich hierdurch zahlreiche Neuerungen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage.

Kauf einer neuen Wohnimmobilie von einem gewerblichen Unternehmen

[i]In 2012 nur 4 % Mehrwertsteuer bei Erwerb von neuen WohnimmobilienBeim Kauf einer neuen Wohnimmobilie von einem gewerblichen Unternehmen fällt spanische Mehrwertsteuer („Impuesto sobre el Valor Añadido”, kurz „IVA”) an. Der S. 60Steuersatz bei dem Verkauf von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen betrug lange 8 %. Im August 2011 wurde für das Jahr 2011 eine Ermäßigung des Steuersatzes von 8 % auf 4 % zur Stimulierung der Immobilienwirtschaft in Kraft gesetzt. Diese Regelung war allerdings bis Ende 2011 befristet. Durch das Gesetz 20/2011 wird der ermäßigte Steuersatz bis Ende 2012 verlängert.

Neben der Mehrwertsteuer fällt bei notarieller Beurkundung Stempelsteuer („Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados”) an. Der Steuersatz ist regional unterschiedlich und li...