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BMF 02.01.2012 IV D 3 - S 7185/09/10001, NWB 3/2012 S. 172

Umsatzsteuer | Angemessene Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit

Nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG sind die Umsätze steuerfrei, wenn das Entgelt für eine ehrenamtliche Tätigkeit nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Nach dem sind die Entgelte für die ehrenamtliche Tätigkeit regelmäßig dann angemessen, wenn die Entschädigung den Betrag in Höhe von 50 € je Tätigkeitsstunde nicht übersteigt, sofern die Vergütung für die gesamten ehrenamtlichen Tätigkeiten insgesamt den Betrag von 17.500 € im Jahr nicht übersteigt. Die Möglichkeit der Einzelfallüberprüfung bleibt weiterhin bestehen. Mit dem Schreiben wird daher Abschn. 4.26.1 Abs. 4 UStAE geändert.