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Investitionszulage | Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes
Mit hat der BFH entschieden, dass in einem Rechtsstreit über die Frage, ob ein Betrieb zum verarbeitenden Gewerbe gehört (hier nach Abschn. D der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003), das Finanzgericht die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen festzustellen und zu würdigen hat. Bei der Auslegung der Klassifikation als „Quasi-Rechtsnorm” und der Einordnung wirtschaftlicher Tätigkeiten kann es auf das Expertenwissen der Statistikämter zurückgreifen. Die Entscheidungsbefugnis liegt aber in jedem Fall beim Finanzgericht, das eine fehlerhafte statistische Einordnung nicht übernehmen darf, da eine Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf offensichtliche Fehler der Statistikämter den individuellen Rechtsschutz in einer mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unvereinbaren Weise schmäl...