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Grundbuchrecht | Kosten der Eintragung nach Anwachsung auf den einzigen Kommanditisten
Soll nach Ausscheiden des persönlich haftenden Gesellschafters aus der KG die einzig verbliebene Kommanditistin als Alleineigentümerin qua Anwachsung in das Grundbuch eingetragen werden, liegt keine Grundbuchberichtigung, sondern eine Neueintragung vor. Folglich ist eine volle Gebühr nach § 60 Abs. 1 KostO anzusetzen.
Demgegenüber liegt bei einer formwechselnden Umwandlung einer GbR in eine KG unter gleichzeitigem Eintritt eines persönlich haftenden Gesellschafters ein identitätswahrender Formwechsel vor, der kostenrechtlich als bloße Richtigstellung zu behandeln ist und deshalb nur den Ansatz eines Viertels der vollen Gebühr rechtfertigt ( 3Z BR 55/02, NZG 2002 S. 882).