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OLG München 22.06.2011 34 Wx 253/11, NWB 3/2012 S. 175

Grundstücksrecht | Berechtigtes Interesse eines Angehörigen für Grundbucheinsicht

Zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1, 2 GG) ist die Einsicht in das Grundbuch gem. § 12 GBO nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann, und die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloße Neugier bei ihm ausgeschlossen erscheint. In diesem Sinne ist ein Einsichtsrecht für einen Angehörigen zu verneinen, der sich aus der (Nicht-)Eintragung vermuteter Rechtsgeschäfte des Eigentümers Rückschlüsse auf dessen Betreuungsbedarf verspricht. Im Streitfall begründete der Antragsteller seine Forderung auf Einsicht mit der Vermutung, dass sein gesundheitlich schwer angeschlagener Vater, der derzeit auf Wohnungssuche sei, seinen Grundbesitz an seine Schwester übertragen habe, ohne sich ein Wohnungsrecht vorbehalten zu haben, was eine Ausnu...