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BGH 26.10.1999 XI ZR 263/98, IWB 2/2000
Zivilrecht; | eingezogene Vermögenswerte ausländischer Gläubiger
Für ausländische Gläubiger im Grundbuch eines im ehemaligen Ost-Berlin gelegenen Grundstücks eingetragene Grundpfandrechte sind nicht mit der Überführung von Grundeigentum in Volkseigentum erloschen. Diese Rechte werden von der SchuldenhaftungsVO nicht erfaßt ().