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IWB 1/2000

Slowakische Republik; | Anhebung der Sondereinfuhrabgabe

Durch eine Verordnung des Finanzministeriums (slow. Gesetzblatt Nr. 56/1999) ist die Sondereinfuhrabgabe (Importzuschlag) mit Wirkung ab auf 7 % angehoben worden. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der importierten Ware. Dafür wurde der Kreis der Waren, die vom Importzuschlag und auch von Importzöllen (slow. GBl. Nr. 54/1999) befreit sind, erweitert.

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