Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB 1/2000

Schweiz; | Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuern für direkte Nachkommen im Kanton Zürich

Am hat der Kanton Zürich einer Gesetzesänderung zugestimmt, welche eine vollständige Befreiung der Nachkommen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer bringt. Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen an Nachkommen waren bisher mit einem progressiven Steuersatz von 2 % bis 6 % (Maximalsatz ab 1 Mio sFr) belastet. Neu wird auch die Unternehmensnachfolge im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung in dem Sinne entlastet, als Zuwendungen oder Erbschaften von mindestens 51 % eines Unternehmens mit Sitz in der Schweiz, sei dies in Form eines Anteils an einer Personenunternehmung oder an einer Kapitalgesellschaft, im Kanton Zürich nur noch zu 20 % der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen, wenn der Empfänger in der betreffenden Unternehmung in leitender Funktion tätig ist. Wird jedoch die so ...