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IWB Nr. 1 vom Seite 5

Steuersatzänderungen in der MwSt im EU-Ausland

Ronny Langer, Dipl.-FW (FH), StB, küffner maunz langer zugmaier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Die weiter andauernde Schuldenkrise innerhalb der EU zwingt einige Mitgliedstaaten, erneut Steuersatzerhöhungen im Bereich der MwSt vorzunehmen. Mit Ungarn lässt nun erstmalig ein Mitgliedstaat die Grenze von 25 % hinter sich. Die Steuersätze in Bulgarien, Dänemark, Estland, Griechenland, Großbritannien, Lettland, Malta, Österreich, Rumänien, Slowakei und Spanien bleiben unverändert.

I. Belgien

[i]Angepasste Anwendungsbereiche der Steuersätze in BelgienDie neue belgische Regierung hat keine Steuersatzänderungen beschlossen. Die Anwendungsbereiche der Steuersätze werden aber mit Wirkung ab angepasst. Für Pay-TV-Leistungen wird künftig nur noch der Regelsteuersatz von 21 % anwendbar sein statt des ermäßigten Steuersatzes von 12 %. Die Leistungen der Notare und Gerichtsvollzieher werden zudem nicht mehr steuerbefreit sein und dem Regelsteuersatz unterliegen.

II. Finnland

Die Steuersätze von 9 %, 13 % und 23 % bleiben unverändert. Es werden aber auch hier die Anwendungsbereiche der Steuersätze mit Wirkung ab angepasst. Für kleine Reparaturleistungen an Fahrrädern, Schuhen und Kleidung etc. sowie für Friseurleistungen wird nur noch der Regelsteuersatz anwendbar sein statt des ermäßigten Steuersatzes. Die Lieferungen ...