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BMF 15.12.2011 IV C 5 - S 2353/11/10010, StuB 1/2012 S. 43

Einkommen-/Lohnsteuer | Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

Der BFH hat in seinen Urteilen zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten vom - VI R 55/10 NWB DAAAD-89818, VI R 36/10 NWB TAAAD-89817 und VI R 58/09 NWB NAAAD-89819 entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte je Arbeitsverhältnis innehaben kann ( Rechtsprechungsänderung). In Fällen, in denen bisher mehrere regelmäßige Arbeitsstätten angenommen wurden, ist die Entfernungspauschale nunmehr nur für Fahrten zwischen Wohnung und einer regelmäßigen Arbeitsstätte anzusetzen; für die übrigen Fahrten können Werbungskosten nach den Grundsätzen einer Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden.

Die Grundsätze der Urteile sind in allen offenen Fällen allgemein anzuwenden. Im Hinblick auf die Entscheidungen des BFH ist bei der Bestimmung der regelmäßigen Arbei...