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Verschiebung der sog. elektronischen Lohnsteuerkarte und Übergangsregelungen
I. Vorbemerkungen
Zum Jahreswechsel sollte eigentlich endgültig Abschied von der Papierlohnsteuerkarte genommen werden. Laut Plan sollte der Arbeitgeber ab 2012 in einem elektronischen Verfahren die lohnsteuerabrechnungsrelevanten (nicht umfasst sind die Angaben zur Sozialversicherung) Angaben des Arbeitnehmers von einer Datenbank der Finanzverwaltung abrufen können.
Aufgrund erheblicher technischer Schwierigkeiten, die im Sommer 2011 begonnen haben und aufgrund ihrer Komplexität nicht behoben werden konnten, haben die Finanzminister des Bundes und der Länder nunmehr beschlossen, den Start des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens zumindest um ein Jahr auf 2013 zu verschieben.
Durch die zeitliche Verschiebung der Einführung der sog. elektronischen Lohnsteuerkarte hat die Finanzverwaltung mit NWB OAAAD-97988 (siehe auch St 144 NWB IAAAD-97588; vgl. StuB 2011 S. 961) zu Übergangsregelungen in 2012 Stellung genommen. Diese sind für abrechnungstechnische Zwecke für Arbeitgeber bedeutsam.