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Zweifelsfragen der Abgrenzung von anteilsbasierten Vergütungen und Finanzinstrumenten
I. Einführung
Der Anwendungsbereich von IFRS 2 umfasst alle Vergütungsformen, bei denen der Empfänger von Gütern oder Dienstleistungen diese
in eigenen Eigenkapitalinstrumenten ( equity settlement) oder
in einer wertmäßig am Eigenkapital orientierten Barzahlung ( cash settlement)
vergütet. Finanzinstrumente im Anwendungsbereich von IAS 39/IFRS 9 fallen nicht unter den Sammelbegriff Güter oder Dienstleistungen . Ein Erwerb gegen anteilsbasierte Vergütung fällt daher nicht unter IFRS 2. Kein unmittelbarer Ausschluss gilt, wenn die Form der Vergütung – etwa ein in Eigenkapital wandelbares Instrument ( convertible) – sowohl als anteilsbasierte Vergütung als auch als Finanzinstrument angesehen werden kann. Voraussetzung ist „ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen (dem Empfänger von Gütern oder Dienstleistungen) zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt” (IAS 32.11). Die Behandlung entweder nach IFRS 2 oder IAS 39/IFRS 9 zeitigt (teilweise mit gegenläufiger Konsequenz) Relevanz für
die Zugangsbewertung (Kap. II), einen eventuellen day one-Ergebniseffekt aber auch
die Folg...