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Doppelbesteuerung; | Schachtelprivileg bei Beteiligungen an irischen „unlimited companies”
Unter Bezugnahme auf die Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt für die Anwendung des Art. XXII Abs. 2 Buchst. a DBA-Irland bei einer Beteiligung an einer irischen „unlimited company„ folgendes: Einkünfte aus Dividenden werden nach Art. XXII Abs. 2 Buchst. a nur dann von der deutschen Steuer freigestellt, wenn die Dividenden von einer irischen „company limited by shares„ ausgeschüttet werden. Ausschüttungen einer irischen „private company„, die nicht „company limited by shares„ ist, sind nicht begünstigt. Dies ergibt sich aus der englischen Textfassung der Abkommensvorschrift, die im Zweifel maßgeblich ist (vgl. auch die Liste der Gesellschaften, die unter Art. 2 Buchst. a der Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochterg...BStBl 1999 I S. 698