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IWB 21/1999

Russische Föderation; | Zollneuregelung für Fahrzeugimporte

Nach einer Mitteilung des Staatlichen Zollkomitees in Moskau gelten seit neue Regelungen für den Import von Fahrzeugen durch natürliche Personen. Der erhobene Zoll richtet sich neben dem Hubraum nun auch nach dem Alter des für die Einfuhr vorgesehenen Fahrzeugs. Die bisherigen Zollerleichterungen neuer Fahrzeuge aus ausländischer Produktion wurden nahezu gänzlich aufgehoben. Bei der Einfuhr neuer ausländischer Autos (Alter unter drei Jahren) wird der vollständige Satz an Zoll und Steuern (Einfuhrzoll, Akzise, Mehrwertsteuer und Zollabfertigungsgebühren) erhoben. Für Autos, die älter als drei Jahre sind, wird der Einfuhrzoll — unabhängig von der Kilometerzahl — entsprechend dem Hubvolumen festgelegt. Für die Einfuhr von Fahrzeugen ausländischer Herstellung aus der Sonderwirtschaftszone Kal...