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Mangelhafte Mittelverwendungskontrolle bei Fondsgesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAD-99057 Anleger, die sich an Immobilienfonds, Medienfonds, Biogasgesellschaften, Aktienfonds, Schiffbeteiligungen und ähnlichen Investitionen beteiligt haben, suchen für den Fall des Wertverlustes oder gar der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft oft nach Wegen, sich aus diesen Beteiligungen wieder zu lösen oder Ersatz für den eingetretenen Schaden zu erlangen. Wenn die Geltendmachung anderer Ansprüche sich als nicht erfolgversprechend erweist, sollte die Arbeit der üblicherweise eingeschalteten Mittelverwendungskontrolleure einer näheren Prüfung unterzogen werden. In einer überraschend hohen Zahl von Fällen sind hier Mängel zu beobachten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Typische Mängel der Kontrolle
[i]Kontrolleur muss tatsächliche Mitverfügungsmacht habenTypischerweise wird in Verkaufsprospekten derartiger Beteiligungen werbend auf die Einschaltung solcher Kontrolleure (zumeist: Wirtschaftsprüfer, Notare oder Rechtsanwälte) hingewiesen, um dem Anleger Sicherheit zu geben bezüglich der Verwendung seiner eingezahlten Mittel. Aus der Rechtsprechung ist erkennbar, dass in einer ganzen Reihe von Fällen diese Mittelverwendungskontrolle nicht prospektkonform durchgeführt wird. Insbe...