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1-%-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAD-99052 Mit Urteil vom 6. 10. 2011 - VI R 56/10 NWB GAAAD-98633 hat der BFH entschieden, dass allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt, die Anwendung der 1-%-Regelung nicht rechtfertigen kann.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
1-%-Regelung und Anscheinsbeweis: [i]Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers ist als Arbeitslohn zu erfassenÜberlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt dies nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers der als Arbeitslohn zu erfassen ist. Der Vorteil ist nach § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG entweder mit der Fahrtenbuchmethode oder, wenn ein Fahrtenbuch nicht geführt wird, mit der 1-%-Regelung zu bewerten.
Sachverhalt der BFH-Entscheidung vom - VI R 56/10: [i]Verbot der privaten Nutzung von VorführwagenIm Streitfall standen dem Kläger, der in einem Autohaus als Verkäufer beschäftigt ist, Firmenwagen für Probe- und Vorführfahrten zur Verfügung. Darüber hinaus durfte er diese Wagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, nicht aber für private Fahrten nutzen. Im Anschluss an eine Lohnsteueraußenprüfung ...