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Mietgarantien
I. Der wirtschaftliche Hintergrund
Die Ersteller und Vermarkter von Wohnbau- oder Bürokomplexen müssen sich seit Jahren einiges einfallen lassen, um ihre Objekte an den Mann oder die Frau zu bringen. Eine gängige Verkaufsförderungsmaßnahme ist der Ausspruch von Mietgarantien durch den Hersteller und/oder Verkäufer des zu vermietenden Komplexes. Im Mietwohnungsbau wird dann entsprechend vereinbart: Der Verkäufer garantiert dem Käufer eine Netto-Kaltmiete auf die verkaufte Wohnung von 8 €/Monat je vermietbarer Fläche für fünf Jahre.
So ähnlich lautete die Vertragsgestaltung, die einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg zugrunde lag . Verkäufer von Wohnungen war eine BGB-Gesellschaft. Mit dem dargestellten Garantieversprechen gingen die Gesellschafter ein Risiko ein, denn durch solche Verkaufsförderungen werden Marktgesetze zu überwinden versucht, was dann auf die Risikogeber zurückschlagen kann.
II. Rückstellungsbildung …
Bereits im Streitjahr 1999 wurde die BGB-Gesellschaft aus Mietgarantien i. H. von 92 TDM in Anspruch genommen. Aufgrund interner Berechnung bildete sie zum Stichtag eine Verbindlichkeitsrückstellung von 320 TDM, die bei der Veranlagung streitbefangen wurde. Da...