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BFH 22.11.2011 VIII R 11/09, NWB 2/2012 S. 90

Einkommensteuer | Gleichmäßige Verteilung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind grds. in vier gleich großen Teilbeträgen zu leisten. Eine Ausnahme hiervon kommt insbesondere nicht in Betracht, soweit der Steuerpflichtige geltend macht, der Gewinn des laufenden Veranlagungszeitraums entstehe nicht gleichmäßig. (2) Das geltende Vorauszahlungssystem ist verfassungsgemäß.