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IWB 20/1999

Ukraine; | neues Konkursrecht

Mit Wirkung vom ist in der Ukraine ein neues Konkursgesetz mit der Bezeichnung ”Über die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners oder seine Bankrotterklärung” in Kraft getreten, daß das Gesetz aus dem Jahr 1992 ablöst. Im neuen Gesetz wird der Begriff des Schiedsverwalters eingeführt, der künftig bei der Gestaltung über das Vermögen des Schuldners, der Sanierung und des Konkurses selbst eine entscheidende Rolle spielen wird. Das Gesetz enthält Vorschriften, in welcher Weise das Konkursverfahren abzuwickeln ist und wie die vier vorgeschriebenen Prozeßverfahren durchzuführen sind, die gegenüber dem Schuldner angewendet werden können. Es sind dies die Verfügung über das Vermögen des Schuldners, friedliche Einigung, Sanierung (Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit) des Schuld...