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IWB 20/1999

Bulgarien; | neues Steuergesetz

Die Regierung in Sofia hat im Parlament eine Gesetzesvorlage für ein einheitliches Steuergesetzbuch eingebracht, mit dessen Inkrafttreten zum gerechnet wird. Die bisherigen gültigen Gesetze (u. a. Steuerverwaltungsgesetz, Steuerrevisionsprozeßgesetz) werden nunmehr in einem Gesetz zusammengefaßt. Hiernach erhält jeder Steuerzahler ein Steuerkonto, über das er regelmäßig informiert wird. Neu ist, daß der Staat auf geleistete Steuerzahlungen Zinsen zahlen muß, wenn er diese nicht rechtzeitig erstattet hat. Auch entfallen die regelmäßigen Steuerprüfungen, sie sollen nur noch bei ”Problem- oder Verdachtsfällen” vorgenommen werden. Der Quellensteuer unterliegen nicht mehr Einkommen (Dividenden, Miet- und Pachtzahlungen), die ausländische juristische Personen an bulgarische juristische Personen...