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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 41/11

Gesetze: UStG § 2, UStG § 14, UStG § 15

Zur Bestimmung des Leistenden bei der Anlieferung von Altmetallen

Leitsatz

  1. Zum Begriff des Unternehmers nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG.

  2. Wer bei einem Umsatz als Leistender anzusehen ist, ergibt sich regelmäßig aus den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen.

  3. Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt grds. davon ab, ob der Handelnde gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei der Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist.

  4. Zu der Frage, wann der Leistende als sog. „Strohmann” auftritt.

Fundstelle(n):
QAAAD-98994

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