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Lohnsteuer | BMF-Schreiben zu neuen BFH-Grundsätzen bei regelmäßiger Arbeitsstätte
Das BMF will die neuen BFH-Grundsätze der Urteile vom zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten in allen noch offenen Fällen anwenden. Nach dem Schreiben vom soll zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte sowie zur Anwendung der R 9.4 Abs. 3 LStR bis zu einer gesetzlichen Neuregelung Folgendes gelten:
[i]Eine regelmäßige Arbeitsstätte als Regelfall Der Regelfall ist eine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der dienstrechtlichen oder arbeitsvertraglichen Festlegungen einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet ist.
[i]Anwesenheit von 20 % im Betrieb führt zu regelmäßiger ArbeitsstätteGleiches soll gelten, wenn der Arbeitnehmer in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers arbeitstäglich oder einen vollen Arbeitstag je Arbeitswoche oder mindestens 20 % seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit...