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BBK Nr. 1 vom Seite 34

Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung vor der Steuerfestsetzung

Uneinheitliche Rechtsprechung

Prof. Dr. Horst Walter Endriss

[i]infoCenter, Zinsen auf Steuern NWB JAAAA-88464Steuerpflichtige bemühen sich oftmals, durch freiwillige Zahlungen vor der Steuerfestsetzung die Höhe der Nachforderungszinsen im Sinne des § 233a AO zu verringern oder diese sogar ganz zu vermeiden. Grundlage für den Erlass von Nachforderungszinsen in solchen Fällen ist Nr. 70.1.2 des Anwendungserlasses zu § 233a AO, wonach „Nachzahlungszinsen aus Vereinfachungsgründen insoweit zu erlassen sind, wie die freiwillige Leistung für jeweils volle Monate vor Wirksamkeit der Steuerfestsetzung erbracht worden ist (fiktive Erstattungszinsen).”

[i]FG Köln, Urteil vom 25. 3. 2011 - 9 K 1726/10 NWB ZAAAD-85473In dem Fall, den das FG Köln zu entscheiden hatte, war vom Steuerpflichtigen am eine freiwillige Vorauszahlung auf die voraussichtliche ESt-Nachzahlung für 2001 geleistet worden. Es ging um die Frage, ob für den Erlass der Januar als Monat der Zahlung einzubeziehen war. Das FG Köln entschied die Frage dahingehend, dass der Zinserlass sich nicht auch auf den Januar 2010 erstrecken könne.

I. Bisherige Rechtsprechung

[i]Unterschiedliche Lösungen der FinanzgerichteDie Rechtsprechung der Finanzgerichte hat sich schon mehrmals mit der hier anstehenden Frage befasst. Das FG München und jetzt das FG Köln kommen der Finanzverwaltung f...