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IWB 19/1999

Portugal; | Steueränderungen

Mit dem Haushaltsgesetz 1999 hat Portugal einen zeitlich befristeten ermäßigten Körperschaftsteuersatz für bestimmte kleine Gesellschaften eingeführt. Für die Steuerjahre 1999 bis 2001 beträgt der Steuersatz 20 % statt 34 %, wenn der durchschnittliche Umsatz der Gesellschaft in den Jahren 1997 und 1998 nicht 30 Mio Esc übersteigt. Die Umsatzgrenze von 30 Mio Esc gilt auch für nach dem neu gegründete Gesellschaften. Diese Neugründungen sind sogar ganz steuerfrei, wenn sie Arbeitsplätze schaffen und mindestens 75 % des Gesellschaftskapitals von natürlichen Personen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren gehalten werden. Der Steuersatz von 20 % ermäßigt sich auf 15 % bei Tätigkeiten in besonders aufgelisteten Regionen des Landes. Bei der Einkommensteuer wurde ein neuer Eingangssteuersatz von 14 ...