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IWB 17/1999

Großbritannien; | Haushaltsentwurf 1999

Die private Nutzung von Mobiltelefonen und Computern des Arbeitgebers ist beim Arbeitnehmer jetzt steuerfrei, ebenso die Erstattung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zur Verfügung gestellten Bussen. Für Veräußerungsgewinne erhöhte sich der Freibetrag ab auf 7 100 £ (bisher 6 800 £). Es gelten die Steuersätze wie für Zinserträge (20 % und 40 %; bisher 23 % und 40 %). Die Nullzone im Erbschaftsteuertarif wurde ab von 223 000 £ auf 231 000 £ angehoben. Die Registrierungsgrenze bei der Mehrwertsteuer beträgt ab 51 000 £, für die Abmeldung 49 000 £. Für innergemeinschaftliche Erwerbe ist die Grenze einheitlich 51 000 £. Die Stempelsteuer bei Grundstücksübertragung wurde ab bei Kaufpreisen zwischen 250 000 £ und 500 000 £ auf 2,5 % erhöh...