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Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder ab 2012
Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze
Die Anspruchsvoraussetzungen für die Berücksichtigung volljähriger Kinder im Familienleistungsausgleich sind durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (BGBl 2011 I S. 2131) neu geregelt worden. Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze hat der Gesetzgeber die Berücksichtigung von Kindern mit einer nebenbei ausgeübten Erwerbstätigkeit neu gefasst. Das BMF hat zur Anwendung der Neuregelung Stellung genommen.
Hintergrund
Nach der bis einschließlich 2011 gültigen Rechtslage wurden die steuerlichen Freibeträge für Kinder bzw. Kindergeld nur gewährt, wenn volljährige Kinder nicht über eigene Einkünfte und Bezüge von mehr als 8.004 € verfügten. Die Berechnung der Einkünfte und Bezüge war in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Beigetragen hierzu hat u. a. der sog. Fallbeileffekt, denn das Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder entfielen in voller Höhe, wenn die Einkunftsgrenze auch nur um 1 € überschritten wurde. Die OFD Frankfurt a. M. hat die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Problematik zusammengefasst (Vfg. vom - S 2282 A - 22 - St 223).
Rechtslage ab 2012
Die Einkünfte- und Bezügegrenze ist ab dem Veran...