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Betriebsaufspaltung mit eingetragener Genossenschaft
BFH konkretisiert Voraussetzungen einer personellen Verflechtung
Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung können auch erfüllt sein, wenn eine eingetragene Genossenschaft Trägerin des Betriebsunternehmens und Mehrheitsgesellschafterin der Besitzpersonengesellschaft ist.
Vermietung eines Grundstücks an eine Genossenschaft
Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin einer GbR, die in den Streitjahren 1996 und 1997 ein Grundstück von der X-Genossenschaft erwarb. Das Grundstück, auf dem sich das Hauptstellengebäude der X-Genossenschaft befand, wurde anschließend von der GbR wieder an die X-Genossenschaft (zurück)vermietet. An der GbR waren die X-Genossenschaft zu 99 % und die X-GmbH zu 1 % beteiligt, wobei die X-Genossenschaft Alleingesellschafterin der X-GmbH war. Die X-GmbH war allein zur Geschäftsführung und Vertretung der GbR berechtigt, während der Abschluss und die Beendigung von Mietverträgen über Grundstücke nur gemeinsam von beiden Gesellschaftern beschlossen werden konnten. Die Beschlüsse über solche Geschäfte konnten mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst werden. Dabei ergaben je 1.000 DM Gesellschaftskapital eine Stimme, so dass die X-Genossenschaft die Stimmenmehrheit besaß.
Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung
Eine Betriebsaufspaltung...