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Folgen der Neuregelung der Selbstanzeige für Existenzgründer
Bei Kleinunternehmern, die die Umsatzsteuergrenze überschreiten, kann u. U. die irrige Annahme bestehen, keiner Umsatzsteuerpflicht zu unterliegen. Die Bundesregierung vertritt hierzu in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage die Auffassung, dass in diesem Fall einer verspäteten Umsatzsteuer-Voranmeldung mangels Vorsatzes keine Steuerhinterziehung vorliege (BT-Drucks. 17/7133).
Die Gerichte sind an diese Rechtsauffassung der Exekutive allerdings nicht gebunden. Der zudem ausdrücklich offen gelassen, ob bei einem derartigen Rechtsirrtum der Vorsatz fehlt (, NWB MAAAD-93868).