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FG Bremen 17.12.1998 4 98 051 K 1, IWB 16/1999

Einkommensteuer; | kein Kindergeld für Kinder mit Wohnsitz in ausländischem Internat

Es besteht kein Anspruch auf Kindergeld in gesetzlicher Höhe (§ 66 Abs. 1 EStG) für ein Kind eines türkischen Staatsangehörigen, das seit mehr als zwei Jahren ein Internat in der Türkei besucht und das für weitere zwei Jahre beabsichtigt und das in den Schulferien nicht in den elterlichen Haushalt zurückgekehrt ist und dessen Rückkehr in den Ferienzeiten Hindernisse entgegenstehen ( 4 98 051 K 1, rkr., EFG 1999 S. 566). •Hinweis: Nach § 63 Abs. 1 EStG ist Voraussetzung für die Gewährung des Kindergeldes, daß das Kind einen Wohnsitz im Inland hat. Das FG vermochte im Streitfall nicht festzustellen, daß der seit 1996 in der Türkei in einem Internat lebende Sohn des Kl., der mangels eines türkischen Reisepasses die Türkei nicht verlassen konnte, im Streitzeitraum einen Wohnsitz im Inland hatte. Anders als d...