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OLG München 15.11.2011 34 Wx 388/11, NWB 52/2011 S. 4383

Erbrecht | Transmortale Vorsorgevollmacht ist neben Testamentsvollstreckung gültig

Eine transmortale Vollmacht – also die schon vor dem Tod und über diesen hinaus geltende Generalvollmacht (§ 167 BGB) – zugunsten des Vermächtnisnehmers steht selbständig neben der Testamentsvollstreckung. Sie verleiht dem Vollmachtnehmer eigenständige, vom Erblasser und nicht vom Testamentsvollstrecker abgeleitete Befugnisse.