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Umsatzsteuer | Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe
Das zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe sowie zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG Stellung genommen. Bei Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG kann zu Beginn der Verpachtung aus Vereinfachungsgründen auf den voraussichtlichen Gesamtumsatz des laufenden Kalenderjahres abgestellt werden. Beginnt die Verpachtung im Laufe eines Jahres, werden zur Vereinfachung die vor der Verpachtung erzielten Umsätze, die unter die Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG fallen, bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes des laufenden Jahres nicht berücksichtigt.