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NWB Nr. 52 vom Seite 4375

Grenzwerte 2012 in der Sozialversicherung

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 4417Zum ändert sich eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung. Die Werte sind am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2011 I S. 2421). Die überwiegend steigenden Werte spiegeln die insgesamt positive Lohn- und Gehaltsentwicklung des Jahres 2010 wieder, da diese die Basis für die Sozialversicherungswerte für 2012 bildet.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)


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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung
50.850 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung
45.900 €

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)


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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
3.825 €/Monat, 45.900 €/Jahr
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
West / Ost:
5.600 €/Monat, 67.200 €/Jahr / 4.800 €/Monat, 57.600 €/Jahr
Knappschaftliche Rentenversicherung
West / Ost:
6.900 €/Monat, 82.800 €/Jahr / 5.900 €/Monat, 70.800 €/Jahr

Bezugsgröße


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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
2.625 €/Monat, 31.500 €/Jahr
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
West / Ost:
2.625 €/Monat, 31.5000 €/Jahr / 2.240 €/Monat, 26.880 €/Jah...