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Grenzwerte 2012 in der Sozialversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 4417Zum ändert sich eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung. Die Werte sind am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2011 I S. 2421). Die überwiegend steigenden Werte spiegeln die insgesamt positive Lohn- und Gehaltsentwicklung des Jahres 2010 wieder, da diese die Basis für die Sozialversicherungswerte für 2012 bildet.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)
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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Krankenversicherung | 50.850 € |
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Krankenversicherung | 45.900 € |
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
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Gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung | 3.825 €/Monat, 45.900
€/Jahr |
Gesetzliche Renten- und
Arbeitslosenversicherung | |
West / Ost: | 5.600 €/Monat, 67.200
€/Jahr / 4.800 €/Monat, 57.600 €/Jahr |
Knappschaftliche Rentenversicherung | |
West / Ost: | 6.900 €/Monat, 82.800
€/Jahr / 5.900 €/Monat, 70.800 €/Jahr |
Bezugsgröße
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Gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung | 2.625 €/Monat, 31.500
€/Jahr |
Gesetzliche Renten- und
Arbeitslosenversicherung | |
West / Ost: | 2.625 €/Monat, 31.5000
€/Jahr / 2.240 €/Monat, 26.880 €/Jah... |