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NWB Nr. 52 vom Seite 4376

Zulassung zum Vertragsarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als wertbildender Faktor des Praxiswerts

Thorsten Meyer

Das (BStBl 2011 II S. 875) betrifft einen Fall, in dem ein Facharzt seine Kassenpraxis an einen Erwerber veräußerte. Der Kaufpreis entfiel nach der vertraglichen Vereinbarung im Wesentlichen auf den ideellen Wert und mit einem nur geringen Anteil auf die Praxiseinrichtung. Der Gesamtkaufpreis war auf Basis des vom Veräußerer erzielten Umsatzes und Gewinns ermittelt worden. Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Teil des Kaufpreises auf ein selbständiges, vom Praxiswert zu trennendes, nicht abnutzbares Wirtschaftsgut „Vertragsarztzulassung” entfiel, mit der Folge, dass in entsprechender Höhe keine AfA-Bemessungsgrundlage zur Verfügung steht. Er entschied mit o. g. Urteil wie folgt: Orientiert sich der für eine Arztpraxis mit Vertragsarztsitz zu zahlende Kaufpreis ausschließlich am Verkehrswert, ist in dem damit abgegoltenen Praxiswert der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar enthalten.

Der Kommentar

Nach der von der Rechtsprechung geprägten Definition sind Wirtschaftsgüter

  • Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb,

  • dessen Erlangung der Kaufmann sich etwas k...