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Litauen | APAs ab 2012 möglich
[i]Eine Gebühr wird nicht erhobenAm 21.10.2011 hat die litauische FinVerw. die Verfahrensregelungen über die Erteilung von verbindlichen Vorabauskünften in Verrechnungspreisfällen (sog. APAs) mit Wirkung ab dem 1.1.2012 erlassen. Ein APA kann künftig von in Litauen stpfl. (falls nötig) Personen oder Unternehmen beantragt werden. Eine Gebühr wird nicht erhoben und die Steuerverwaltung ist verpflichtet innerhalb von 60 Tagen (bei Antragstellung vor dem 1.7.2012 von 90 Tagen), ggf. mit einer Verlängerung von weiteren 60 Tagen, ein APA zu erteilen.