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EuGH 29.06.1999 Rs. C-158/98, IWB 14/1999

Steuerrecht; | Vermietung von Plätzen für Betäubungsmittelverkauf

Mit hat der EuGH die Rs. C-158/98 wie folgt entschieden: Art. 2 der 6. MwSt-Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. 17. 5. 1977 ist so auszulegen, daß die Vermietung eines für den Verkauf von Betäubungsmitteln benutzten Platzes unter Voraussetzungen, wie sie im Ausgangsverfahren vorliegen, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt.

[Ku]