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Wirtschaftsrecht; | freier Warenverkehr
Der wie folgt entschieden: Die Art. 30 und 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 28 EG und 43 EG) stehen einer nationalen Vorschrift, die wegen einer Verwechslungsgefahr die Verwendung einer Geschäftsbezeichnung als besondere Unternehmensbezeichnung verbietet, nicht entgegen (EuGH-Bull. 13/99 S. 1).